Inklusion / Integration
Integration kommt aus dem Lateinischen und kann mit Herstellung einer Einheit oder Eingliederung in ein größeres Ganzes übersetzt werden.
Das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge beschreibt Integration so:
Integration
Integration ist ein langfristiger Prozess. Sein Ziel ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben in die Gesellschaft einzubeziehen. Zuwanderern soll eine umfassende und gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen ermöglicht werden. Sie stehen dafür in der Pflicht, Deutsch zu lernen sowie die Verfassung und die Gesetze zu kennen, zu respektieren und zu befolgen. (www.bamf.de/DE/Service/Left/Glossary/_function/glossar.html?lv3=1504494&lv2=5831826)
Inklusion
Inklusion (lateinisch „Enthaltensein“) bedeutet, dass alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.
“Jeder Mensch hat ein Recht auf “Inklusion”, also darauf, ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein. So steht es auch in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die seit 2009 auch in Deutschland gilt. Doch von der rechtlichen zur tatsächlichen Gleichstellung behinderter Menschen ist es noch ein weiter Weg.” So wird Inklusion im Online Handbuch: Inklusion als Menschenrecht beschrieben. (www.inklusion-als-menschenrecht.de)
Menschen mit Behinderungen sollen sich nicht mehr an die Umwelt anpassen müssen, sondern diese ist von vornherein so gestaltet, dass alle Menschen gleichberechtigt teilnehmen können. Das Ideal der Inklusion ist, dass die Unterscheidung „behindert/nichtbehindert“ keine Relevanz mehr hat.
Möglichkeiten der Teilhabe werden auf dieser Seite dargestellt: www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Home/stds_node.html